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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Holz-HRAD Ges.m.b.H.

1.Gültigkeitsbereich:
Die vorliegenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil aller Geschäftsabschlüsse der Firma Holz-HRAD Ges.m.b.H., Wien. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden sind ungültig. Diese Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, insbesondere auch dann, wenn der Käufer zu anderen Bedingungen bestellt, es sei denn, daß wir diese schriftlich anerkannt haben. Keinesfalls kann aus unbeanstandeter Entgegennahme von z.B. Bestellungen oder Auftragsbestätigungen mit von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichenden Einkaufsbedingungen auf letztere geschlossen werden.

2.Angebot:
Unsere Angebote gelten freibleibend und unverbindlich. Die darin enthaltenen Angaben sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden.

3.Auftragserteilung:
War der uns erteilte Auftrag nicht ausreichend klar beschrieben, werden daraus sich ergebende Reklamationen nicht anerkannt, d.h. unklare Auftragserteilungen gehen zu Lasten des Bestellers.

4.Auftragsbestätigung:
Die uns erteilten Aufträge sind für den Käufer verbindlich, während die Rechtswirksamkeit für uns erst mit der schriftlichen, firmenmäßigen Bestätigung beginnt.

5.Preis:
Es gelten die am Liefertage gültigen Preise der Firma Holz-HRAD Ges.m.b.H. Ausgenommen sind Geschäftsfälle, bei welchen ausdrücklich und einvernehmlich andere Vereinbarungen festgelegt oder anders lautende Offerte gelegt worden sind.

6.Frankatur:
Unsere Preise gelten ab unserem Lager Wien 23, exkl. MWSt. Anders lautende Bedingungen müssen gesondert vereinbart werden.

7.Lieferfristen:
Die in der Bestellung angeführten Lieferfristen können bis zu 2 Wochen überschritten werden. Nach Überschreitung ist eine mindestens 6-wöchige Nachfrist zu setzen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Rücktrittes vom Vertrag seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

8.Gewährleistung:
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn diese eingeschrieben innerhalb von 8 Tagen an uns gelangen. Für gelieferte Waren wird von uns nur Gewähr für Material- und Herstellungsfehler geleistet. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns, die Waren entsprechend instand zu setzen oder durch ordnungsgemäße Produkte zu ersetzen. Die Wahl bleibt uns überlassen. Rücksendungen ohne unser ausdrücklichen Einverständnis werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises aus dem Titel der Gewährleistung ist ausgeschlossen. Eine Ersatzpflicht nach dem PHG BgBl. Nr. 99/1988, oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmern ist ausgeschlossen. Der Ausschluß der Ersatzpflicht im vorgenannten Sinne ist vom Käufer auf den nächsten Abnehmer zu überbinden und ist auch zur Überbindung aufzuerlegen.

10. Lieferrisiko:
Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung.

11.Zustellung:
Im Ortsverkehr erfolgt die Zustellung der Waren im Rahmen unserer Möglichkeiten und ausschließlich ebenerdig bis zum Hauseingang. Einen verbindlichen Anspruch auf einen ganz bestimmten Liefertermin besitzt der Kunde nicht, es sei denn, daß ein solcher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

12.Transportschäden:
Eine Schadenaustragung bei Transportschäden ist nur möglich, wenn diese sofort bei der Übernahme dem Beförderer gemeldet wird.

13. Kosten und Verpackung:
Wenn besondere Kosten für die Verpackung entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, und es gilt in allen Fällen als vereinbart, daß diese Kosten von unseren Kunden zu tragen sind.

14. Zahlungskonditionen:
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind Forderungen bei Erhalt der Lieferung fällig. Zahlungen sind bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle Fa. Holz-HRAD Ges.m.b.H. zu leisten. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir darüber verfügen können. Ist ein Auftrag abgeschlossen und eine Lieferung auf Wunsch des Kunden nicht möglich so ist unsere Forderung nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist der Käufer mit der vereinbarten Zahlung in Verzug so gelten Verzugszinsen in der Höhe von 1% p. m. als vereinbart. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß des Bm.f.A. über Gebühren der Inkassoinstitute, BgBl. Nr. 141/1996 zu vergüten.

15. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung uneingeschränkt unser Eigentum. Für den Fall einer Pfändung sind unsere Kunden verpflichtet, auf unsere Eigentumsansprüche hinzuweisen und außerdem uns mittels eingeschriebenen Briefes (bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Anschrift der betreibenden Partei) zu verständigen.

16. Einer Qualitäts- oder Mengentoleranz
wird bis 5% vom Kunden eingeräumt. Erst diese Qualitäts- und Mengentoleranzgrenze überschreitende Differenz haben im Sinne des Punktes 8 vom Lieferanten ausgeglichen zu werden.

17. Gerichtsstand:
Erfüllungsort für beide Teile ist Wien, Gerichtsstand ist Wien.